Lieferanten wahren die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter und behandeln sie mit angemessener Würde und Respekt.

Das bedeutet:
Freie Wahl des Arbeitsverhältnisses
Lieferanten dürfen keine Arbeitsverhältnisse, die auf Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwilliger Arbeit basieren, tolerieren oder fördern. Das Leisten der Arbeit muss aus freien Stücken erfolgen, und es muss dem Arbeitnehmer freistehen, das Arbeitsverhältnis aus eigenem Willen heraus zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Arbeitnehmer werden in keiner Form beeinflusst, religiöse, politische oder soziale Weltanschauungen zu ändern, um ein Arbeitsverhältnis eingehen oder aufrechterhalten zu können.

Kinder- und Jugendarbeit
Lieferanten dürfen in keiner Phase der für unsere Hotelmarken geleisteten Arbeit Kinderarbeit einsetzen. „Kind“ bezieht sich hierbei auf Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Personen, die das Mindestalter für eine Beschäftigung im jeweiligen Land noch nicht erreicht haben – je nachdem welche Vorgabe höher ist. Gefährliche Arbeit, die die Sicherheit oder Gesundheit verletzen oder gefährden könnte, darf nur von Personen über 18 Jahren verrichtet werden. Hierzu zählen auch Nachtarbeit sowie Überstunden.

Löhne und Arbeitszeiten
Lieferanten zahlen den Arbeitnehmern mindestens die gesetzlich vorgegebenen Löhne und Sozialleistungen. Gesetzliche Bestimmungen zu Überstunden und Nachtarbeit finden entsprechend Anwendung. Von Disziplinarmaßnahmen in Form von Lohnabzügen distanzieren sich die Lieferanten.
Wöchentliche Arbeitsstunden dürfen die gesetzliche Vorgabe oder einen Wert von 60 Stunden pro Woche – je nachdem welcher Wert niedriger ist – nicht überschreiten. Mitarbeitern wird jede Woche mindestens ein arbeitsfreier Tag sowie mindestens einmal im Jahr ein angemessen langer Erholungsurlaub gewährt.

Humane Behandlung und Nichtdiskriminierung
Lieferanten unterbinden Diskriminierung, Belästigung, Missbrauch und jede andere Art von unmenschlicher Behandlung. Eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung, Familienstand, politischer Ausrichtung oder Aussehen ist nicht zulässig.

Vereinigungsfreiheit
Lieferanten respektieren, basierend auf den geltenden Gesetzen, das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, den Beitritt in eine Gewerkschaft sowie zur Arbeitnehmervertretung oder zum Betriebsrat. Eine offene Kommunikation mit der Unternehmensführung über Missstände in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ist möglich, ohne dass die Mitarbeiter Angst vor Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung haben müssen.