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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in deutschen Hotels der Marken Dorint Hotels & Resorts, Essential by Dorint und HOMMAGE LUXURY HOTELS COLLECTION

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konfe- renz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des jeweiligen Hotels an den Kunden zur Durch- führung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend einheitlich „Leistungen“ genannt) des Hotels, wobei unter Hotel hier alle in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen „Essential by Dorint“, „Dorint“ und „Hommage“ Hotels unabhängig von der Person des Betreibers zu verstehen sind (nachfolgend jedes von ihnen „Hotel“ genannt). Betreiber in diesem Sinne können die Essential by Dorint GmbH (AG Köln, HRB 98777), Dorint GmbH (AG Köln, HRB 59251), oder 5HALLS HOMMAGE HOTELS GmbH (AG Köln, HRB 98776), ein mit diesen nach § 15 AktG verbundene Unternehmen, ein Lizenznehmer der Vorgenannten oder eines Dritten, dessen Hotelbetrieb von einem der hier vorgenannten Betreiber für fremde Rechnung geführt wird.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbe- dungen wird.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unterneh- mer im Sinne von §§ 13, 14 BGB. Der Kunde ist Veranstalter im Rahmen der gemäß Ziffer 1 Satz 1 vereinbarten Verträge.
     

II. Vertragsabschluss, -partner; Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die An- nahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die vertragliche Vereinbarung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschal- tet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Ver- pflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. des Veranstalters vorliegt.
  3. Bei verursachten Schäden haftet das Hotel und/oder sein Betreiber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Hotel und/oder sein Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf un- verzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
  4. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren in 1 Jahr ab dem Be- ginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjäh- rungsverkürzungen gelten nicht:
    • bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels – auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen.
    • bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

      Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungs- fristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertrags- pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
       

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten bzw. die üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veran- lasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinfüh- rung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Ver- tragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst, allerdings höchstens um 5 %. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel be- rechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5 € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
     

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag oder in diesen AGB ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustim- mung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können da- bei in Ausgestaltung des Satzes 3 – und im Falle von Veranstaltungen mit Übernachtungen in Ausgestaltung der Ziffer IV Nr. 3 Satz 3 AGBH (AGB Hotelaufnahme) abweichend zu den in den AGBH benannten pauschalierten ersparten Aufwendungen aus Ziffer IV Nr. 3 Satz 4 AGBH – gemäß folgender Staffelungen pauschaliert werden.
  4. Kostenfreie Stornierungsmöglichkeiten Kunde (Anteil vom vereinbarten Gesamtvolumen)*
  5. Personen/Tagungsangebot = pax / Roomnights = RN

    bis 15 pax/RN

    16 – 30 pax/RN

    31 – 50 pax/RN

    bis zu 21 Tage

    vor Anreise

    100 %

    kostenfrei

    bis zu 28 Tage

    vor Anreise

    100 %

    kostenfrei

    bis zu 42 Tage

    vor Anreise

    100 %

    kostenfrei

    bis zu 14 Tage

    vor Anreise

    50 %

    kostenfrei

    bis zu 21 Tage

    vor Anreise

    50 %

    kostenfrei

    bis zu 28 Tage

    vor Anreise

    50 %

    kostenfrei

    bis zu 7 Tage

    vor Anreise

    25 %

    kostenfrei

    bis zu 14 Tage

    vor Anreise

    25 %

    kostenfrei

    bis zu 21 Tage

    vor Anreise

    25 %

    kostenfrei

    bis zu 1 Tag vor Anreise

    max. 1 Zimmer und/oder

    1 Teilnehmer

    kostenfrei

    bis zu 7 Tag vor Anreise

    10 %

    kostenfrei

    bis zu 14 Tage vor Anreise

    10 %

    kostenfrei

     

     

    bis zu 1 Tag vor Anreise

    max. 2 Zimmer und/oder

    2 Teilnehmer

    kostenfrei

    bis zu 1 Tag vor Anreise

    max. 2 Zimmer und/oder

    2 Teilnehmer

    kostenfrei

    51 – 100 pax/RN

    101 – 150 pax/RN

    151 – 250 pax/RN

    bis zu 90 Tage

    vor Anreise

    100 %

    kostenfrei

    bis zu 120 Tage

    vor Anreise

    100 %

    kostenfrei

    bis zu 150 Tage

    vor Anreise

    100 %

    kostenfrei

    bis zu 42 Tage

    vor Anreise

    50 %

    kostenfrei

    bis zu 90 Tage

    vor Anreise

    50 %

    kostenfrei

    bis zu 120 Tage

    vor Anreise

    50 %

    kostenfrei

    bis zu 28 Tage

    vor Anreise

    25 %

    kostenfrei

    bis zu 42 Tage

    vor Anreise

    25 %

    kostenfrei

    bis zu 90 Tage

    vor Anreise

    25 %

    kostenfrei

    bis zu 14 Tage

    vor Anreise

    10 %

    kostenfrei

    bis zu 21 Tage

    vor Anreise

    10 %

    kostenfrei

    bis zu 42 Tage

    vor Anreise

    10 %

    kostenfrei

    bis zu 1 Tag vor Anreise

    max. 3 Zimmer und/oder

    3 Teilnehmer

    kostenfrei

    bis zu 7 Tage vor Anreise

    5 %

    kostenfrei

    bis zu 21 Tag vor Anreise

    5 %

    kostenfrei

     

     

    bis zu 1 Tag vor Anreise

    max. 3 Zimmer und/oder

    3 Teilnehmer

    kostenfrei

    bis zu 1 Tag vor Anreise

    max. 4 Zimmer und/oder

    4 Teilnehmer

    kostenfrei

    251 – 350 pax/RN

    351 – 500 pax/RN

    > 500 pax/RN

    bis zu 180 Tage

    vor Anreise

    100 %

    kostenfrei

    bis zu 240 Tage

    vor Anreise

    100 %

    kostenfrei

     

     

     

     

     

     

    individuell

    bis zu 150 Tage

    vor Anreise

    50 %

    kostenfrei

    bis zu 180 Tage

    vor Anreise

    50 %

    kostenfrei

    bis zu 120 Tage

    vor Anreise

    25 %

    kostenfrei

    bis zu 90 Tage

    vor Anreise

    25 %

    kostenfrei

    bis zu 60 Tage

    vor Anreise

    10 %

    kostenfrei

    bis zu 60 Tage

    vor Anreise

    10 %

    kostenfrei

    bis zu 14 Tag

    vor Anreise

    5 %

    kostenfrei

    bis zu 14 Tage

    vor Anreise

    5 %

    kostenfrei

    bis zu 1 Tag vor Anreise

    max. 4 Zimmer und/oder

    4 Teilnehmer

    kostenfrei

    bis zu 1 Tag vor Anreise

    max. 5 Zimmer und/oder

    5 Teilnehmer

    kostenfrei

    * Die Staffelung kann nur einmal angewandt werden, mit Ausnahme der Möglichkeit gemäß der je- weils letzten Staffel einen Tag vorher die darin vereinbarte Teilnehmerzahl zu reduzieren.

    Die Angabe der jeweiligen Personenzahl/RN bezieht sich auf die reale Gruppengröße und ist keine Addition der Veranstaltungstage. z.B. 100 Personen an 3 Tagen fallen in die Stornogruppe 100 pax/RN und nicht die Gruppe für 300 pax/RN. Falls an verschiedenen Veranstaltungstagen unterschiedliche Personenzahlen gebucht sind, ist die höhere Personenzahl maßgeblich. Gleiches gilt, wenn Zim- meranzahl und Tagungsteilnehmer unterschiedlich hoch sind.

    Die prozentualen Angaben gelten entsprechend für weitere veranstaltungsrelevante Leistungen wie Raummiete, zusätzliche Speisen und Getränke oder gebuchte Workshops. Im Falle eines vereinbar- ten unterschrittenen Mindestumsatzes, welcher sich aus Tagungspauschale, zusätzlichen Geträn- ken oder Tagungstechnik zusammensetzt, wird die Differenz zum vereinbarten Mindestumsatz als Raummiete in Rechnung gestellt.Bei vollständiger Stornierung und damit Ausbleiben des Mindest- umsatzes wird jener analog der oben genannten Tabelle in Rechnung gestellt.

  6. Die kostenfrei zu stornierenden Anteile der Veranstaltung/Übernachtungen stellen die pau- schalierten ersparten Aufwendungen dar. Das Hotel ist daher berechtigt, die nicht mehr frei stornierbaren Anteile der Veranstaltung/Übernachtungen dem Kunden in Rechnung zu stel- len und vom Deposit einzubehalten, soweit jenes geleistet wurde.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Text- form vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstrei- chen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutre- ten, insbesondere falls ...
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    • Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zweckes) gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungs- losen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zu- zurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt;
    • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % nach oben oder unten ist das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar ist.
  3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel seine zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden.

 

VII. a) Sonderregelung zu obenstehender Ziffer IV (und Ziffer IV der AGB Hotelaufnahmevertrag soweit iVm. der Veranstaltung einschlägig) für Veranstaltungen bis 31.12.2021 (Veranstaltungsbeginn maßgeblich)

  1. In Ausgestaltung der Ziffern IV Nr. 3 Satz 3 AGBV (AGB für Veranstaltungen) und AGBH (AGB Hotelaufnahme) und abweichend zu den in den AGB benannten pauschalierten ersparten Aufwendungen aus Ziffern IV Nr. 4 AGBV und aus Ziffer IV Nr. 3 Satz 4 AGBH gelten für Veran- staltungen mit und ohne Übernachtungen, die bis 31.12.2021 durchgeführt werden, folgende Rücktrittsbedingungen:

Kostenfreie Stornierungsmöglichkeiten Kunde (Anteil vom vereinbarten Gesamtvolumen)**

 

Personen/Tagungsangebot = pax / Roomnights = RN

bis 25 pax/RN

26 – 50 pax/RN

51 – 200 pax/RN

201 – 500 pax/RN

bis zu 7 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 14 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 21 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 28 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 1 Tag vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 7 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 14 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 14 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

 

 

bis zu 3 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 7 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 7 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

 

 

bis zu 1 Tag vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 2 Tage vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 2 Tage vor Anreise

10 %

kostenfrei

 

** Die Angabe der jeweiligen Personenzahl/RN bezieht sich auf die reale Gruppengröße und ist keine Addition der Veranstaltungstage. Z.B. 100 Personen an 3 Tagen fallen in die Stornogruppe 100 pax/ RN und nicht die Gruppe für 300 pax/RN. Falls an verschiedenen Veranstaltungstagen unterschied- liche Personenzahlen gebucht sind, ist die höhere Personenzahl maßgeblich. Gleiches gilt, wenn Zimmeranzahl und Tagungsteilnehmer unterschiedlich hoch sind.

Die prozentualen Angaben gelten entsprechend für weitere veranstaltungsrelevante Leistungen wie Raummiete, zusätzliche Speisen und Getränke oder gebuchte Workshops. Im Falle eines vereinbar- ten unterschrittenen Mindestumsatzes, welcher sich aus Tagungspauschale, zusätzlichen Geträn- ken oder Tagungstechnik zusammensetzt, wird die Differenz zum vereinbarten Mindestumsatz als Raummiete in Rechnung gestellt. Bei vollständiger Stornierung und damit Ausbleiben des Mindest- umsatzes wird jener analog der oben genannten Tabelle in Rechnung gestellt.

 

  1. Die Staffelungen können kumulativ, das heißt nacheinander, vom Kunden angewandt wer- den, wobei die dann geltende kostenfrei zu stornierende Prozentzahl sich jeweils nur auf den nach der vorangegangenen Stornierung verbleibenden Anteil der Veranstaltung bezieht.

 

Im Falle einer (Komplett-)Stornierung muss dem Hotel eine Rücktrittserklärung in Textform (per Mail z. B.) bis zum benannten Rücktrittszeitpunkt zugegangen sein, ansonsten wird die letzte Staffel der pauschalierten ersparten Aufwendungen zur Anwendung gebracht.

 

  1. Die kostenfrei zu stornierenden Anteile der Veranstaltung/Übernachtungen stellen die pau- schalierten ersparten Aufwendungen dar. Das Hotel ist daher berechtigt, die nicht mehr frei stornierbaren Anteile der Veranstaltung/Übernachtungen dem Kunden in Rechnung zu stel- len und vom Deposit einzubehalten, soweit jenes geleistet wurde.
  2. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Nach dem 31.12.2021 gelten die Regelungen aus Ziffern IV AGBV.

b) Ergänzende Sonderregelung zu obenstehenden Ziffern IV, V und VII (und Ziffer IV, V und VI der AGBH soweit i.V.m. der Veranstaltung einschlägig) für Veranstaltungen bis 31.12.2022 (Veranstaltungsbeginn maßgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituatio- nen und höherer Gewalt

  1. Sollte die gebuchte Veranstaltung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z. B. in Form von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakte) am Veranstaltungs- ort basierend auf dem Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Ge- walt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) nicht in der gebuchten Form stattfinden dürfen/wahrgenommen werden können, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden eine alternative Durchführungsform (z. B. Verpflegung am Sitzplatz anstatt in Buffet-Form, anderer Veranstaltungsraum u.a.) und einen alternativen Veranstaltungszeitpunkt (Veran- staltungszeitraum) anzubieten, welche nur aus triftigem Grund abgelehnt werden dürfen. Ist eine derart angepasste Leistung nicht möglich oder zumutbar oder wird sie aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, die Veranstaltung kostenfrei abzusagen. Das kostenfreie Stornierungsrecht gilt nicht, soweit die der Veranstaltung entgegenstehende gesetzliche oder behördliche Vorgabe im Sinne des Satz 1 ausschließlich auf der Ebene des Veranstalters liegt bzw. sich an diesen als Adressaten richtet.
  2. Sollte ein Veranstaltungsteilnehmer/Reisender aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverbo- ten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) auf- grund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien gemäß der Definition der WHO den gebuchten Veranstaltungstermin nicht wahrnehmen können, so darf dessen Zimmer/Veran- staltungspauschale unabhängig von den Regelungen aus Ziffern IV Nr. 4 und VII a) kostenfrei storniert werden, soweit vom Gast der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Veranstal- tungsteilnehmer/Reisenden aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf Reisen oder Veranstaltungen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.
  3. In allen übrigen Fällen unabhängig von Corona und ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO verbleibt es bei der Regelung aus Ziffer VII a) für Veranstaltungen bis 31.12.2021 und nach diesem Zeitpunkt aus Ziffern IV und VI AGBV.

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken

  1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird sodann ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrich- tungen/Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsge- mäße Rückgabe. Er stellt das Hotel umfassend von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlas- sung dieser Einrichtungen/Ausstattungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Strom- netzes des Hotels bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zulasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine ange- messene Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Einrichtungen/Ausstat- tungen des Hotels ungenutzt, kann insoweit eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder ge- mindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Dem Kunden wird keine Schlüsselgewalt eingeräumt. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschä- digung keinerlei Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht (auf die der Kunde im Rahmen des Vertrags vertrauen darf) darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsma- terial muss vollständig den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür vorher einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht rechtzeitig, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel jeweils im Einzelnen abzustimmen.
  2. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, kann das Hotel die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in vertragswidriger Weise im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemesse- ne Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

XI. Haftung des Kunden für Schäden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder des Hotels, die durch Veranstaltungs- teilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er unabhängig von einem Ver- schuldensnachweis durch das Hotel; ein Verbraucher haftet nur im Verschuldensfalle.
  2. Das Hotel kann jederzeit vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versiche- rungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.

XII. Hinweis für Verbraucher zur EU-Verbraucherschlichtungsstelle

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Strei- tigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderun- gen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions- rechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltun- gen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun- gen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2021

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