Im Urlaub zuverlässig abgesichert

mit unserem Reiseversicherungspartner HanseMerkur

Eine Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie zuverlässig vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder erst verspätet antreten können. Dazu können Gründe wie eine schwere Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Kündigung führen. Buchen Sie die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) mit dazu, sind Sie auch während des Urlaubs geschützt: Müssen Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen.

Reise-Rücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Rücktrittsversicherung:

- Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
-Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
- Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
- ... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen bei Versicherungen für eine Reise)

Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reise-Rücktrittsversicherung für Sie da:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
- Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
- Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
- Schwangerschaft
- Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:

- Erstattung von Rückreisekosten
- Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
- Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
- Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
- Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person

Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
- Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
- Naturkatastrophen am Urlaubsort
- Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
- Schwangerschaft
- Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Die Dorint GmbH, Essential by Dorint GmbH oder 5HALLS HOMMAGE HOTELS GmbH vermittelt Ihnen lediglich den direkten Kontakt zum Versicherungsgeber. Unsere Mitarbeitenden werden und können keinerlei Informationen oder Beratungsleistungen zu den Produkten der HanseMerkur geben. Ein Vertragsschluss ist ausschließlich online über die zur Verfügung gestellten Links/Buttons möglich. Ein Abschluss telefonisch oder im Hotel ist nicht möglich.

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DE 175218900

Vorstand:
Eberhard Sautter (Vorsitzender)
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Aufsichtsrat:
Dr. Karl Hans Arnold (Vors.)

Aufsichtsbehörde:
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Graurheindorfer Str. 108
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