Eigentümervoucher sind nicht verlängerbar und verfallen zum aufgedruckten Zeitpunkt unwiderruflich.
Er berechtigt den Inhaber ausschließlich zur Inanspruchnahme von Übernachtungsleistungen im Gegenwert des auf dem Voucher ausgewiesenen Betrages in den jeweiligen Hotels der Dorint-Gruppe, welche abschließend unter dem Link dorint.com/eigentümervoucher mit dem jeweils aktuellen Stand abrufbar sind. Sollte ein Hotel, welches bei Buchung noch unter dem Link aufgeführt war, zur Anreise nicht mehr am Voucherprogramm teilnehmen, so ist ein Einlösen der Voucher dort nicht mehr möglich. Der Voucher ist nur auf vor Ort zu bezahlende Buchungen anwendbar, Frühbucherraten und sonstige vorab zu bezahlende Buchungen sind ausgeschlossen.
Übersteigt der Übernachtungspreis den Wert des Vouchers, ist der Differenzbetrag vom Inhaber in bar oder mit einem anderen vom Hotel akzeptierten Zahlungsmittel spätestens bei Abreise auszugleichen. Für eine Übernachtung können auch mehrere Voucher eingelöst werden, andere Hotelleistungen außer der Übernachtung wie Speisen, Getränke oder Leistungen des Spa-Bereiches sind ausdrücklich von der Bezahlung mit Voucher ausgenommen. Voucher sind Inhaberpapiere und berechtigen demgemäß den jeweiligen Inhaber des Vouchers zur Begleichung von Übernachtungskosten. Eine Einlösung des Vouchers gegen Bargeld ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Buchung finden die Hotelaufnahmebedingungen Anwendung, welche unter www.dorint.com/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ abrufbar sind.
I. Veranstalter des OWNER’S CARD Bonusprogramms, Anwendungsbereich
Veranstalter der OWNER’S CARD Bonusprogramms ist die DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98792, mit Geschäftsanschrift: Aachener Straße 1051, 50858 Köln, Deutschland (im Folgenden „DHI“ genannt). Mit der Teilnahme am OWNER’S CARD Bonusprogramms erhält der OWNER’S CARD Karteninhaber (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) Rabatte und sonstige Vorteile nach Maßgabe der nachstehenden Teilnahmebedingungen bei Buchungen in ausgewählten „Dorint“-, „Essential by Dorint“- und „Hommage“-Hotels, wobei darunter Hotels zu verstehen sind, die unter der Marke „Dorint“, „Essential by Dorint“ oder „Hommage“ betrieben werden und in der enumerativen Aufzählung aller teilnehmenden Hotels enthalten sind, die im Auftrag des Veranstalters auf folgende Internetseite veröffentlicht ist: www.dorint.com/de/owners (nachfolgend jedes von ihnen „Hotel“ genannt). Über die teilnehmenden Hotels entscheidet DHI im freien Ermessen.
II. Berechtigung zur Teilnahme als Teilnehmer
Berechtigt, die OWNER’S CARD zu beantragen und am OWNER’S CARD Bonusprogramms als Teilnehmer teilzunehmen, sind Gesellschafter, die mit einem Kapitalanteil an einer zur Teilnahme berechtigenden Gesellschaft beteiligt sind. Welche Gesellschaftsbeteiligung zur Teilnahme am OWNER’S CARD Bonusprogramms berechtigt, bestimmt die DHI nach freiem Ermessen; in der Regel werden dies Gesellschaften sein, die im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes bzw. ihrer Geschäftstätigkeit das Eigentum an einer Immobilie halten, in welcher ein Hotel der DHI-Gruppe im Sinne dieser Teilnahmebedingungen betrieben wird oder Gesellschafter, die unmittelbar oder mittelbar Anteile an der HONESTIS AG halten.
Teilnehmer können auch juristische Personen und Gesellschaften sein. Diese üben ihre Rechte durch die zur Geschäftsführung berechtigten Organe aus, wobei die Rabatte und Vorteile nur zugunsten natürlicher Personen beansprucht werden dürfen, die als wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 GwG zu qualifizieren sind; soweit Rechte und Vorteile zugunsten Verwandter und Geschwister beansprucht werden, kommt es für die Beurteilung auf diese natürlichen Personen /wirtschaftlich Berechtigten an.
III. Leistungsumfang
Der Veranstalter sorgt dafür, dass jeder Teilnehmer entsprechend der Karten-Kategorie der Karte, die er besitzt, in jedem Hotel im Sinne dieser Teilnahmebedingungen den auf der Karte aufgedruckten Rabatt auf den Tagespreis erhält.
Dabei ist unter Tagespreis die bestmögliche verfügbare Rate am Buchungstag zu verstehen und die Rabattierung bezieht sich auf
jedoch nicht auf
Die Rabattierung wird im gleichen Umfang auch zugunsten mitreisender Verwandten ersten Grades sowie Ehegatten und Geschwister gewährt.
Darüber hinaus genießen die Inhaber der OWNER’S CARD folgende Vorteile:
V. Weitere Bedingungen der Teilnahme an der OWNER’S CARD
Die Teilnahme an der OWNER'S CARD ist kostenfrei. Die Existenz und die Ausgestaltung der OWNER’S CARD steht im alleinigen Ermessen der DHI; ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme bzw. auf die Aufrechterhaltung des Programms in unveränderter Form besteht nicht. DHI behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen am oder Ergänzungen zur OWNER’S CARD, zu den darin enthaltenen Rabatten und Vorteilen und den damit verbundenen Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als vom Teilnehmer genehmigt und werden Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer diesen nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis schriftlich gegenüber DHI – und/oder der Anlegerbetreuung der HONASSET GmbH – widerspricht. DHI wird die Teilnehmer in Schriftform über Änderungen informieren und auf die Rechtsfolgen des Widerspruches bzw. seiner Unterlassung hinweisen.
Die OWNER’S CARD wird von der Anlegerbetreuung der HONASSET GmbH, Tel.: ++49 221 48901-12, Fax +49 221 48901-57 oder E-Mail anlegerbetreuung@honestis.ag verwaltet. Anmeldungen haben dort zu erfolgen sowie diverse Services, wie in Zusammenhang mit der Meldung eines Kartenverlustes u.a., werden dort erbracht.
Buchungen sind direkt in den Hotels vorzunehmen.
Die OWNER’S CARD ist ausschließlich an Ehegatten und Kinder übertragbar, so dass diese die Vorteile daraus auch in Abwesenheit des Teilnehmers nutzen können; die OWNER’S CARD ist im Übrigen nicht übertragbar. Die Karte verbleibt vollständig im Eigentum der DHI. Im Falle des Kartenverlustes der OWNER’S CARD muss der Teilnehmer die Anlegerbetreuung der HONASSET GmbH darüber unverzüglich in Kenntnis setzen. DHI und die Anlegerbetreuung der HONASSET GmbH werden dem Teilnehmer dann auf Nachfrage kostenfrei eine Ersatzkarte ausstellen.
VI. Datenschutz
Zur Aufrechterhaltung und Verwaltung der OWNER’S CARD ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, insbesondere von Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Beteiligungsverhältnisse des Teilnehmers, Verwandtschaftsverhältnisse zu anderen Personen u.a. Mit dem Antrag auf die Teilnahme an der OWNER’S CARD stimmt der Teilnehmer jeder erforderlichen und / oder auch nur zweckmäßigen Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Dabei darf sich DHI den Diensten Dritter als Auftrags-Datenverarbeiter bedienen und DHI und die Anlegerbetreuung der HONASSET GmbH dürfen Daten untereinander austauschen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, stets aktuelle Kontaktdaten bei der Anlegerbetreuung der HONASSET GmbH zu hinterlegen und bei Änderungen, diese unverzüglich mitzuteilen.
VII. Beendigung der Teilnahme
Eine ordentliche Kündigung der Teilnahme an der OWNER’S CARD kann sowohl vom Teilnehmer als auch von der DHI jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen erfolgen, insbesondere für den Fall, dass DHI das Programm durch ein anderes ersetzt. Der Teilnehmer kann seine Kündigung auf dem Postweg an die Anlegerbetreuung der HONASSET GmbH mit Adresse: HONASSET GmbH, Anlegerbetreuung, Aachener Straße 1053-1055, 50858 Köln, Deutschland, per E-Mail an: anlegerbetreuung@honestis.ag oder per Fax an: +49 221 48901-57 erklären.
Mit dem Tod eines OWNER’S CARD Karteninhabers endet dessen Teilnahme.
VIII. Haftung
Die DHI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet DHI - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in gesetzlich zwingenden Fällen, z.B. gemäß dem Produkthaftungsgesetz - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, auf deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von DHI.
IX. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: November 2023