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Vermittlerbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in Österreich

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in österreichischen Hotels der Marken Dorint Hotels & Resorts und HOMMAGE LUXURY HOTELS COLLECTION

 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konfe- renz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des jeweiligen Hotels zur Durchführung von Veran- staltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend einheitlich „Leistungen“ genannt) des Hotels, wobei unter Hotel hier alle in der Republik Österreich gelegenen „Dorint“ und „Hommage“ Hotels unabhängig von der Person des Betreibers zu verstehen sind (nachfolgend jedes von ihnen„Hotel“ genannt). Betreiber in diesem Sinne können die Dorint GmbH (AG Köln, HRB 59251) oder 5HALLS HOMMAGE HOTELS GmbH (AG Köln, HRB 98776), mit dieser nach § 15 AktG verbunde- ne Unternehmen, ein Lizenznehmer der Vorgenannten oder eines Dritten, dessen Hotelbetrieb von einem der hier vorgenannten Betreiber für fremde Rechnung geführt wird, sein.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl der Konsument/Verbraucher als auch der Unternehmer. Der Kunde ist Veranstalter im Rahmen der gemäß Ziffer 1 Satz 1 vereinbarten Verträge.

II. Vertragsabschluss, -partner; Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die vertragliche Vereinbarung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflich- tungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. des Veranstalters vorliegt.
  3. Hinsichtlich der Haftung gilt Folgendes:
    1. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    2. Bei sonstigen Schäden wird die Haftung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    3. Außer in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung aus der vorstehenden Buchstabe b) für alle Scha- densersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
    4. Schadenersatzansprüche müssen binnen drei Jahren ab Kenntnis des Geschädigten vom Schaden und von der Person des Schädigers geltend gemacht werden.
    5. Ist der Gast ein Unternehmer, gilt Folgendes: Die Haftung des Hotels für Sach- und Ver- mögensschäden – nicht jedoch für Personenschäden – ist auf krass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgan- gene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden ist in jedem Fall begrenzt mit dem Haftungshöchstbetrag von 5.000.000 (Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung des Hotels). Schadenersatz- ansprüche müssen binnen zwei Jahren ab dem Ende der Veranstaltung geltend gemacht wer- den. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei eigener Kenntnisnahme oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts oder allfälligen Scha- denersatzansprüchen nicht ein.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den ver- einbarten bzw. die üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheber- rechteverwertungsgesellschaften.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Än- derung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst, allerdings höchstens um 5 %. Bei Verträgen mit Ver- brauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 2 Monate überschreitet.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel be- rechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9,2 Prozentpunk- ten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Konsument/Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4 Prozent pro Jahr zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5 pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nach- weis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer For- derung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag oder in diesen AGB ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Ver- tragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, be- hält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei in Ausgestaltung des Satzes 2 – und im Falle von Veranstaltungen mit Übernachtungen in Ausge- staltung der Ziffer IV Nr. 3 Satz 3 AGBH (AGB Hotelaufnahme) abweichend zu den in den AGBH benannten pauschalierten ersparten Aufwendungen aus Ziffer IV Nr. 3 Satz 4 AGBH – gemäß folgender Staffelungen pauschaliert werden.
  4. Kostenfreie Stornierungsmöglichkeiten Kunde (Anteil vom vereinbarten Gesamtvolumen)*

 

Personen/Tagungsangebot = pax / Roomnights = RN

bis 15 pax/RN

16 – 30 pax/RN

31 – 50 pax/RN

bis zu 21 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 28 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 42 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 14 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 21 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 28 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 7 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 14 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 21 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 1 Tag vor Anreise

max. 1 Zimmer und/oder

1 Teilnehmer

kostenfrei

bis zu 7 Tag vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 14 Tage vor Anreise

10 %

kostenfrei

 

 

bis zu 1 Tag vor Anreise

max. 2 Zimmer und/oder

2 Teilnehmer

kostenfrei

bis zu 1 Tag vor Anreise

max. 2 Zimmer und/oder

2 Teilnehmer

kostenfrei

51 – 100 pax/RN

101 – 150 pax/RN

151 – 250 pax/RN

bis zu 90 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 120 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 150 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 42 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 90 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 120 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 28 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 42 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 90 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 14 Tage vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 21 Tage vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 42 Tage vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 1 Tag vor Anreise

max. 3 Zimmer und/oder

3 Teilnehmer

kostenfrei

bis zu 7 Tage vor Anreise

5 %

kostenfrei

bis zu 21 Tag vor Anreise

5 %

kostenfrei

 

 

bis zu 1 Tag vor Anreise

max. 3 Zimmer und/oder

3 Teilnehmer

kostenfrei

bis zu 1 Tag vor Anreise

max. 4 Zimmer und/oder

4 Teilnehmer

kostenfrei

251 – 350 pax/RN

351 – 500 pax/RN

> 500 pax/RN

bis zu180 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

bis zu 240 Tage vor Anreise

100 %

kostenfrei

 

 

 

 

 

individuell

bis zu 150 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 180 Tage vor Anreise

50 %

kostenfrei

bis zu 120 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 90 Tage vor Anreise

25 %

kostenfrei

bis zu 60 Tage vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 60 Tage vor Anreise

10 %

kostenfrei

bis zu 14 Tag vor Anreise

5 %

kostenfrei

bis zu 14 Tage vor Anreise

5 %

kostenfrei

bis zu 1 Tag vor Anreise

max. 4 Zimmer und/oder

4 Teilnehmer

kostenfrei

bis zu 1 Tag vor Anreise

max. 5 Zimmer und/oder

5 Teilnehmer

kostenfrei

* Die Staffelung kann nur einmal angewandt werden, mit Ausnahme der Möglichkeit gemäß der jeweils letzten Staffel einen Tag vorher die darin vereinbarte Teilnehmerzahl zu reduzieren.

Die Angabe der jeweiligen Personenzahl/RN bezieht sich auf die reale Gruppengröße und ist keine Addition der Veranstaltungstage. Z.B. 100 Personen an 3 Tagen fallen in die Stornogruppe 100 pax/ RN und nicht die Gruppe für 300 pax/RN. Falls an verschiedenen Veranstaltungstagen unterschied- liche Personenzahlen gebucht sind, ist die höhere Personenzahl maßgeblich. Gleiches gilt, wenn Zimmeranzahl und Tagungsteilnehmer unterschiedlich hoch sind.

Die prozentualen Angaben gelten entsprechend für weitere veranstaltungsrelevante Leistungen wie Raummiete, zusätzliche Speisen und Getränke oder gebuchte Workshops. Im Falle eines vereinbar- ten unterschrittenen Mindestumsatzes, welcher sich aus Tagungspauschale, zusätzlichen Getränken oder Tagungstechnik zusammensetzt, wird die Differenz zum vereinbarten Mindestumsatz als Raum- miete in Rechnung gestellt.Bei vollständiger Stornierung und damit Ausbleiben des Mindestumsatzes wird jener analog der oben genannten Tabelle in Rechnung gestellt

 

6. Die kostenfrei zu stornierenden Anteile der Veranstaltung/Übernachtungen stellen die pauscha- lierten ersparten Aufwendungen dar. Das Hotel ist daher berechtigt, die nicht mehr frei stornier- baren Anteile der Veranstaltung/Übernachtungen dem Kunden in Rechnung zu stellen und vom Deposit einzubehalten, soweit jenes geleistet wurde.

7. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstan- den ist.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Text- form vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungs- räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutre- ten, insbesondere falls ...
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Ver- trags unmöglich machen;
    • Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zweckes) gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt;
    • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % nach oben oder unten ist das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar ist.
  3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel seine zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden.

 

VII. Ergänzende Sonderregelung zu obenstehenden Ziffern IV, V und VI (und Ziffer IV, V und VI der AGBH soweit i.V.m. der Veranstaltung einschlägig) für Veranstaltungen bis 31.12.2022 (Veranstaltungsbeginn maßgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituatio- nen und höherer Gewalt

  1. Sollte die gebuchte Veranstaltung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z.B. in Form von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakte) am Veranstaltungsort basierend auf dem Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äu- ßere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) nicht in der gebuchten Form stattfinden dürfen/wahrgenommen werden, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden eine alternative Durch- führungsform (z.B. Verpflegung am Sitzplatz anstatt in Buffet-Form u.a.) und einen alternativen Veranstaltungszeitpunkt (Veranstaltungszeitraum) anzubieten, welche nur aus triftigem Grund abgelehnt werden dürfen. Ist eine derart angepasste Leistung nicht möglich oder zumutbar oder wird sie aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, die Veranstaltung kos- tenfrei abzusagen. Das kostenfreie Stornierungsrecht gilt nicht, soweit die der Veranstaltung entgegenstehende gesetzliche oder behördliche Vorgabe im Sinne des Satz 1 ausschließlich auf der Ebene des Veranstalters liegt bzw. sich an diesen als Adressaten richtet.
  2. Sollte ein Veranstaltungsteilnehmer/Reisender aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien gemäß der Definition der WHO den gebuchten Ver- anstaltungstermin nicht wahrnehmen können, so darf dessen Zimmer/Veranstaltungspauschale unabhängig von den Regelungen aus Ziffer IV Nr. 4 kostenfrei storniert werden, soweit vom Gast der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Veranstaltungsteilnehmer/Reisenden aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf Reisen oder Veranstaltungen zu verzichten, be- gründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.
  3. In allen übrigen Fällen unabhängig von Corona und ähnlichen globalen Pandemien nach der Defi- nition der WHO verbleibt es bei der Regelung aus Ziffern IV und VI AGBV.

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird sodann ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtun- gen/Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel umfassend von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrich- tungen/Ausstattungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Ge- räte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zulasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine angemes- sene Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Einrichtungen/Ausstattun- gen des Hotels ungenutzt, kann insoweit eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wer- den nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf eige- ne Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Mitgebrachtes Dekorations- material muss vollständig den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür vorher einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nach- weis nicht rechtzeitig, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel jeweils im Einzelnen abzustimmen.

    Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung un- verzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, kann das Hotel die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in vertragswidriger Weise im Ver- anstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsent- schädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  2. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann Hotel ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestim- mungen einschließlich dort bestimmter Höchstbeträge für eine Haftung (d.h. zum 02.06.2020 zum Höchstbetrag von 1.100 Euro, sofern das Hotel nicht beweist, dass der Schaden weder durch das Hotel noch durch einen Dienstnehmer verschuldet noch durch fremde, im Haus ein- und ausgehende Personen verursacht wurde. Unter diesen Umständen haftet das Hotel für Kost- barkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem Höchstbetrag von 550 , es sei denn, dass das Hotel diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit in Verwahrung genommen hat oder dass der Schaden vom Hotel oder seinen Dienstnehmern verschuldet wurde. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis des Ver- lustes, der Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Sachen vom Hotel besonders zur Verwahrung im Zentralsafe übernommen wurden. Für Wertgegenstände, Schmuck, größere Geldbeträge und Wertpapiere haftet das Hotel nur, wenn sie gegen Quittungen im Zentralsafe deponiert werden. Im Übrigen gelten die Haftungs- und Verjährungsbeschränkungen gemäß der vorstehenden II. Ziff. 3. Ist der Gast ein Unternehmer, ist die Höhe einer allfälligen Haftung des Hotels maximal mit dem Haftungshöchstbetrag von 5.000.000 Euro (Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung des Hotels) begrenzt.

XI. Immaterielle Rechte des Hotels

  1. Die Verwendung von Logos/Bildern des Hotels in jeglicher Form durch den Kunden bedarf im- mer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entspre- chende Zustimmung, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem Hotel für den von der Verwendung und vom Rücktritt entstehenden Schaden haftbar.
  2. Sollte der Kunde einen Fotografen engagieren, bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Ge- nehmigung. Private Fotoaufnahmen während des Aufenthalts im Hotel sind ausschließlich für private Nutzung gestattet. Die kommerzielle Nutzung von Aufnahmen ist nur nach vorheriger Rücksprache und mit schriftlicher Genehmigung des Hotels erlaubt. Andernfalls behält sich das Hotel rechtliche Schritte vor.

XII. Hausordnung

  1. Der Kunde und alle Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte sind verpflichtet die Hausordnung des Hotels zu beachten. Sie müssen insbesondere die Brand- schutzordnung des Hotels befolgen. Dies beinhaltet, dass keine Fluchtwege versperrt werden dürfen sowie dass Rauch- und Feuerverbote im Foyer und/oder in den Veranstaltungsräumen einzuhalten sind. Im Zweifelsfall hat eine Absprache mit dem Hotel zu erfolgen.
  2. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls nur gegen eine besondere Vergütung in den Hotelbetrieb gebracht werden.

XIII. Haftung des Kunden für Schäden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder des Hotels, die durch Veranstaltungsteil- nehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verur- sacht werden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er unabhängig von einem Verschul- densnachweis durch das Hotel; ein Verbraucher haftet nur im Verschuldensfalle.
  2. Das Hotel kann jederzeit vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versiche- rungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.
  3. Im Falle von gröberen Verunreinigungen (sowohl menschlicher als auch tierischer Natur) und/ oder Beschädigungen hat das Hotel das Recht, eine Reinigungs- oder Reparaturpauschale in Höhe von 100 zu verlangen; Das Recht des Hotels einen höheren Schaden unter Anrechnung der vorgenannten Reinigungs- oder Reparaturpauschale auf den Schadensersatzbetrag zu ver- langen, bleibt unberührt.

XIV. Hinweis für Verbraucher zur EU-Verbraucherschlichtungsstelle

  1. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Strei- tigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

    Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Ge- schäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wech- selstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Salzburg.
  3. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie des UN-Kaufrechts.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: Dezember 2021

 

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