Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

für die Schweizer Hotels der Marken Essential by Dorint und Dorint Hotels & Resorts

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des jeweiligen „Dorint“ Hotels oder „Essential by Dorint“ Hotels in der Schweiz (nachfolgend „Hotel“ genannt), soweit es sich um Geschäftskunden handelt oder um Privatkunden mit Wohnsitz in der Schweiz, wobei unter Hotel hier alle in der Schweiz gelegenen „Essential by Dorint“, und „Dorint“ Hotels unabhängig von der Person des Betreibers zu verstehen sind (nachfolgend jedes von ihnen „Hotel“ genannt). Betreiber in diesem Sinne können die Essential by Dorint GmbH (AG Köln, HRB 98777), Dorint GmbH (AG Köln, HRB 59251), oder 5HALLS HOMMAGE HOTELS GmbH (AG Köln, HRB 98776), ein mit diesen nach § 15 AktG verbundene Unternehmen, ein Lizenznehmer der Vorgenannten oder eines Dritten, dessen Hotelbetrieb von einem der hier vorgenannten Betreiber für fremde Rechnung geführt wird.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des Gesetzes.

II. Vertragsabschluss, -partner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. Im Fall der Buchung über Internet kommt der Vertrag durch das Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG KAUFEN“ zustande. In allen Fällen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung per E-Mail gilt als schriftliche Bestätigung.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Verrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preis und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen gemäß geltenden Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, neben dem gesetzlichen Verzugszins von 5 % eine Gebühr von 5 CHF pro Mahnschreiben zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind schriftlich zu vereinbaren oder richten sich nach den entsprechenden Angaben auf der Website des Hotels.
  6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels verrechnen.
  8. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag oder in diesen AGB ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  4. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

  5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Gast diese Frist untätig verstreichen, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit einer Fristsetzung von 2 Wochen nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist von 5 Werktagen nicht geleistet, so ist das Hotel zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls … – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt; – das Hotel dem Gast gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen hat.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Apartments stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Apartments sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleibt dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 488, 489 OR). Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Gesamthöchstwert von 1.000 CHF im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (Art. 489 OR). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 analog.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 gilt analog.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 gilt analog.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.
  3. Für Privatkunden richtet sich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren Gesetz. Für Geschäftskunden ist der Gerichtsstand am Sitz des jeweiligen Hotels.
  4. Schweizer Recht ist anwendbar.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2023

 

Essential by Dorint · Basel City
Dorint Hotels & Resorts Schweiz GmbH
Schönaustrasse 10 · 4058 Basel · Schweiz
Handelsregister Kanton Basel-Stadt/MWST: CHE-283.775.950

 

Dorint · Blüemlisalp · Beatenberg/Interlaken
Apparthotel Blüemlisalp AG
Schmockenstrasse 163 · 3803 Beatenberg · Schweiz
Handelsregister Kanton Bern/MWST: CHE-109.086.095

 

Dorint · Airport-Hotel · Zürich
Dorint Hotel am Flughafen Zürich AG
Riethofstrasse 40 ∙ 8152 Glattbrugg · Schweiz
Handelsregister Kanton Zürich/MWST: CHE-192.570.702

 

Dorint · Parkhotel · Bad Zurzach
Dorint Bad Zurzach AG
Badstrasse 44 ∙ 5330 Bad Zurzach · Schweiz
MWST: CHE-431.918.887

 

Essential by Dorint · Interlaken
Essential Interlaken AG
Rugenparkstrasse 8-10 ∙ 3800 Interlaken · Schweiz
Handelsregister Kanton Bern/MWST: CHE-466.585.217

 

Dorint · Resort & Spa · Locarno/Riazzino
Dorint Locarno Riazzino AG
Via allo Stradonino 1 ∙ 6595 Riazzino/Locarno · Schweiz
Handelsregister Kanton Tessin/MWST: CHE-143.572.512