Dorint Tell Us

Wir stellen internen und externen Hinweisgebern verschiedene Meldewege zur Verfügung. „Dorint Tell Us” ist ein gesicherter Meldewege, über die unsere Mitarbeiter, Gäste, Lieferanten und Geschäftspartner vertraulich Hinweise zu möglichen Verstößen geben können. Eintreffende Meldungen werden auf einem externen Server gespeichert und von der Ombudsperson priorisiert.

Die Ombudsperson bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen und prüft, ob der gemeldete Verstoß einschlägig ist und gegen die Verhaltenskodexe verstößt. Sie hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt und überprüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung und ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen. Die Ombudsperson ergreift dann entsprechende Folgemaßamen (z.B. Verweisung des Hinweisgebers an zuständige Stelle/ Behörde. Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen). Sollte unternehmensinterne Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe notwendig sein, wird die Ombudsperson von der Compliance Beauftragten unterstützt und interne Untersuchungen eingeleitet.

Die Ombudsperson gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten selbstverständlich auch direkt, über den Vorstand, den Betriebsrat oder über Führungskräfte gemeldet werden. Insbesondere können Vorfälle und Verdachtsmeldungen an die unternehmensinterne neutrale Stelle, der Compliance Beauftragten, gemeldet werden.

Interne Hinweisgeber werden durch eine spezielle Richtlinie geschützt, die es in jeglicher Weise verbietet, Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden, zu sanktionieren. Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, dürfen demnach in keiner Weise benachteiligt werden. Hinweisgeber, die glauben, dass gegen Sie oder andere Personen Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden oder dass Sie oder andere Personen wegen der Beschwerde in irgendeiner Weise benachteiligt wurden, werden gebeten, uns diesbezüglich über einen der Meldewege zu informieren.

Hinweisgebende Personen sollten Beschwerden oder Meldungen nur abgegeben, wenn sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafbar sein und wird geahndet.

Ombudsperson:

Frau Dr. Charlotte Lauser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht
GDD cert.EU Datenschutzbeauftragte
Datenschutzauditor DSA-TÜV
Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31
85221 Dachau

Tel. +49 (0)8131 338582
Fax. +49 8131 511 619
E-Mail: datenschutz(at)lauser-nhk.de

Unternehmensinterne Compliance Beauftragte:

Jessica Mersmann, LL.M., Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin),
Vice President Legal & Compliance
E-Mail: jessica.mersmann(at)honestis.ag