Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner
Dieser Verhaltenskodex definiert unsere Grundsätze und Anforderungen an unsere unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten und Geschäftspartner
1. Rechtskonformität
Die Gesetze und Rechtsvorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen (z.B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) sind einzuhalten. Die Prinzipien des "Global Compact" der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO und die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und Konventionen sind stets zu achten.
2. Menschenrechte, Beschäftigtenrechte
Erhöhte Aufmerksamkeit ist hierbei auf die Einhaltung der Menschenrechte von besonders verletzlichen Rechteinhabern oder Gruppen von Rechteinhabern, wie etwa von Frauen, Kindern, Gastarbeitern oder von (indigenen) Gemeinschaften zu richten.
2.1 Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Menschenhandel weder zu nutzen noch dazu beizutragen. Keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können.
2.2 Respektvoller und nicht-diskriminierender Umgang
Die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, Ethnie, politischen Zugehörigkeit, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Identität und Orientierung, religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters zu fördern.
Keine unangemessene Behandlung von Arbeitskräften zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung einschließlich von Gesten, Sprache und körperlichem Kontakt, die sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend sind.
2.3 Mitarbeiterrechte
Das Recht der Beschäftigten anzuerkennen, Gewerkschaften zu gründen und bestehenden Gewerkschaften beizutreten und sich an Tarifverhandlungen zu beteiligen; Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.
Die anwendbaren Arbeitszeitbestimmungen einzuhalten. Angemessene Entlohnung zu zahlen und alle anwendbaren Entgelt- und Vergütungsbestimmungen einzuhalten.
Im Fall von grenzüberschreitendem Personaleinsatz alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne.
3. Umweltschutz
In Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Normen und internationalen Standards in Bezug auf die Umwelt zu handeln. Umweltverschmutzung zu minimieren und Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Berücksichtigung unseres GreenSquareConcept.
4. Faire Betriebspraktiken
4.1 Anti-Korruption, Bestechung und Geldwäsche
Keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren und sich weder direkt noch indirekt daran zu beteiligen sowie keine Zuwendungen anzubieten, zu gewähren oder zu versprechen, um Handlungen zu beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil zu erreichen. Geldwäsche weder direkt noch indirekt zu fördern
4.2 Fairer Wettbewerb, Kartellrecht und geistige Eigentumsrechte
In Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen zu handeln und nicht an Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden, Marktabsprachen oder Angebotsabsprachen zu beteiligen. Geistige Eigentumsrechte anderer zu respektieren.
4.3 Datenschutz
Personenbezogene Daten vertraulich und verantwortungsbewusst zu verarbeiten, die Privatsphäre aller zu respektieren und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten effektiv geschützt und nur für legitime Zwecke verwendet werden. Berücksichtigung unserer Datenschutzerklärung, jeweils abrufbar unter:
4.4 Lieferkette
Angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um zu erreichen, dass seine Lieferanten die Grundprinzipien dieses Verhaltenskodes einhalten. Die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.
5. Verstöße
Es werden angemessene Maßnahmen gegen jeden Geschäftspartner ergriffen, dessen Handlungen gegen geltendes Recht oder diesen Kodex verstoßen. Zu diesen Maßnahmen kann nach eigenem Ermessen, die Abgabe einer Stellungnahme, Auditierungen oder die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung gehören.
6. Ständige Änderung
Wir sind verpflichtet, unsere Richtlinien und Verfahren kontinuierlich zu überprüfen und zu aktualisieren (z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse). Dieser Kodex ist daher Gegenstand von Änderungen.
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